Beiträge
Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
die letzte Anpassung der Elternbeiträge liegt bereits drei Jahre zurück. Da in dieser Zeit die Kosten unter anderem für Personal weiter gestiegen sind, haben sich die Träger der Kindertageseinrichtungen in Pfreimd darauf geeinigt, die Beiträge anzuheben.
Ab dem 01. September 2023 gelten daher folgende Elternbeiträge:
monatl. Grundbetrag:
3-4 Stunden | 90,00 € |
4-5 Stunden | 105,00 € |
5-6 Stunden | 120,00 € |
6-7 Stunden | 135,00 € |
7-8 Stunden | 150,00 € |
8-9 Stunden | 150,00 € |
9-10 Stunden | 165,00 € |
Gebührenermäßigung
Für den Besuch jeden weiteren Kindes pro Familie wird der Kindergartenbeitrag wie folgt ermäßigt:
Für das 2. Kind um 24,00 € der Kerngebühr |
Für das 3. Kind um 36,00 € der Kerngebühr |
Elternbeitragszuschuss
Kinder, die im September bis Dezember des jeweiligen Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, erhalten bis zur Einschulung monatlich einen Elternbeitragszuschuss vom Freistaat Bayern. Dieser wird von den Gebühren abgezogen.
Mittagsspeisung (Hauptspeise mit Suppe oder Nachspeise) | 3,40 € pro Essen |
Die Abrechnung der Mittagsspeisung findet monatlich statt und wird bar bezahlt. Jeden Tag kann bis 8.00 Uhr das Essen bestellt bzw. bei den festen Essenskindern abbestellt werden.
Sonstiges:
Der Jahresbeitrag wird in 12 Monaten erhoben.
Für Zeiten, in denen der Kindergarten geschlossen ist, ist der Beitrag weiter zu
bezahlen.
Nach wie vor bezuschusst der Freistaat Bayern die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet und wird bis zur Einschulung gezahlt. Bis zur Buchungskategorie von 6-7 Stunden ist die Betreuung im Kindergarten also weiterhin beitragsfrei.
Eltern von Krippenkindern haben seit 2020 die Möglichkeit, beim ZBFS Krippengeld zu beantragen, sofern ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns über eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
die letzte Anpassung der Elternbeiträge liegt bereits drei Jahre zurück. Da in dieser Zeit die Kosten unter anderem für Personal weiter gestiegen sind, haben sich die Träger der Kindertageseinrichtungen in Pfreimd darauf geeinigt, die Beiträge anzuheben.
Ab dem 01. September 2023 gelten daher folgende Elternbeiträge:
monatl. Grundbetrag:
3-4 Stunden | 140,00 € |
4-5 Stunden | 170,00 € |
5-6 Stunden | 200,00 € |
6-7 Stunden | 230,00 € |
7-8 Stunden | 260,00 € |
8-9 Stunden | 290,00 € |
9-10 Stunden | 320,00 € |
Gebührenermäßigung
Für den Besuch jeden weiteren Kindes pro Familie wird der Kindergartenbeitrag wie folgt ermäßigt:
Für das 2. Kind um 38,00 € der Kerngebühr |
Für das 3. Kind um 56,00 € der Kerngebühr |
Elternbeitragszuschuss
Kinder, die im September bis Dezember des jeweiligen Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, erhalten bis zur Einschulung monatlich einen Elternbeitragszuschuss vom Freistaat Bayern. Dieser wird von den Gebühren abgezogen.
Mittagsspeisung (Hauptspeise mit Suppe oder Nachspeise) | 3,40 € pro Essen |
Die Abrechnung der Mittagsspeisung findet monatlich statt und wird bar bezahlt. Jeden Tag kann bis 8.00 Uhr das Essen bestellt bzw. bei den festen Essenskindern abbestellt werden.
Sonstiges:
Der Jahresbeitrag wird in 12 Monaten erhoben.
Für Zeiten, in denen der Kindergarten geschlossen ist, ist der Beitrag weiter zu
bezahlen.
Nach wie vor bezuschusst der Freistaat Bayern die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet und wird bis zur Einschulung gezahlt. Bis zur Buchungskategorie von 6-7 Stunden ist die Betreuung im Kindergarten also weiterhin beitragsfrei.
Eltern von Krippenkindern haben seit 2020 die Möglichkeit, beim ZBFS Krippengeld zu beantragen, sofern ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns über eine weiterhin gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Bayerische Krippengeld ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten
Den entsprechenden Antrag finden sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Ergänzend steht beim ZBFS für Fragen zum Krippengeld ein Service- Telefon zur Verfügung, das unter folgender Nummer
Tel.: 0931 32090929
Mo. bis Do. von 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
erreichbar ist.
Sonstiges:
Der Jahresbeitrag wird in 12 Monaten erhoben.
Für Zeiten, in denen die Kinderkrippe geschlossen ist, ist der Beitrag weiter zu
bezahlen.
Windeln, Hygieneartikel (Feuchttücher), Babynahrung wird von den Eltern selbst mitgebracht.